Wiederwahl für die Ortsgerichte Seligenstadt und Klein-Welzheim


Berthold Albert bleibt Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsgerichtsbezirk III (Klein-Welzheim); inzwischen in seiner dritten Amtszeit. Norbert Vollmer ist erneut als Ortsgerichtsschöffe für den Ortsgerichtsbezirk I (Seligenstadt) gewählt worden.

„Beide Herren wurden zwischenzeitlich von der Direktorin des Amtsgerichts Seligenstadt für die Dauer von fünf Jahren ernannt“, berichtet Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Service des Ortsgerichts:

Die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften, die üblicherweise die Mitwirkung von Notaren erfordert, ist ein wichtiger Service, den die Ortsgerichte für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Dies ist insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-

oder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung. Auch verschiedene Schätzungen sind eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte. Auf Antrag schätzt das Ortsgericht den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen, den Wert von Nutzungen und Rechten an einem Grundstück. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher ist auf Ersuchen des Gerichts ebenfalls dazu verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten oder gewöhnlichen Wohnsitz hatte, eine Sterbefallanzeige zu erstatten. Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte.