Mit Beginn der Wachstumsphase steht auf allen städtischen Friedhöfen wieder der regelmäßige Rasenschnitt, als auch die Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage an.
Erster Stadtrat Oliver Steidl macht darauf aufmerksam, dass zum Mähen der Rasenflächen auch die Rasengräber für Urnen- und Sargbestattungen auf dem neuen Friedhof in Seligenstadt gehören.
Für Angehörige, die ein Gedenklicht für ihre Verstorbenen aufstellen möchten, ist an der Rasengrabfläche eine Platte vorhanden, auf der die Grablichter und andere Gedenk-Gegenstände abgestellt werden können.
Dasselbe gilt für die Baumgrab-Urnenanlage sowie die Urnen-Gemeinschaftsgräber auf dem neuen Friedhof. Auch hier ist die Ablage von Blumen direkt am Grab nicht gestattet.
Die Friedhofsmitarbeitenden sind angehalten, alle nach dem 13. April 2025 noch auf den Rasenflächen sowie in den Gemeinschaftsgrabanlagen vorhandenen Grablichter, Sträuße und andere Gegenstände zu entfernen und zu entsorgen, damit ein Mähen und eine Pflege der Rasen- und Pflanzflächen gewährleistet ist.
„Wir bitten ausdrücklich um Beachtung und bedanken uns schon im Voraus für Ihr Verständnis“, so der Erste Stadtrat.