Jeder Haushalt hat heute mehrere Autos und Fahrräder, sie sind dem Zeitgeist folgend in der Regel komfortabler und somit größer und viele brauchen eine Gebäude-Ladeinfrastruktur. Die Ausstattung privater Haushalte mit Fahrzeugen, mit vier- oder zweirädrigen, hat sich laut statistischem Bundesamt stark verändert, der Trend zum Zweit- und Drittwagen hält an.
„Dem mussten wir gerecht werden und haben unsere im Wesentlichen aus dem Jahr 2003 stammende Stellplatzsatzung modifiziert. Ganz besonders galt unser Augenmerk der Notwendigkeit, den durch große Neubauten verursachten Parkraumbedarf auf dem Baugrundstück selbst zu verorten und nicht auf den öffentlichen Straßenraum. Zusätzlich ist jetzt festgeschrieben, dass bei Nutzungsänderungen von bestehenden Bauanlagen, etwa durch einen Dach- oder Kellerausbau, der dadurch ausgelöste Mehrbedarf an Stellplätzen erfüllt werden muss“, erläutert Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.
Die neue Stellplatzsatzung wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedete und tritt direkt in Kraft.
Klar definiert darin sind jetzt bindende Mindestmaße für Garagen und Stellplätze. Ferner wird eine gute Erreichbarkeit vorgeschrieben, sogenannte „gefangene Stellplätze“ sind nicht mehr zulässig. Die Größe eines vorzusehenden Fahrradabstellplatzes wurde von 1,20 auf 1,40 Quadratmeter erhöht. Die alte Satzung sah für eine Wohnung bis 40 Quadratmetern einen Stellplatz vor und für größere 1,5 Stellplätze. Nun gilt für Wohnungen bis 45 Quadratmetern die Notwendigkeit von einem Stellplatz und für größere von zwei Stellplätzen. Bei einer nachweislichen Zweckgebundenheit an sozial geförderten Wohnungsbau ist von einem reduzierten Stellplatzbedarf auszugehen und findet entsprechend Berücksichtigung. Die Richtlinien zu Stapelparkanlagen wurden neu geregelt sowie zur Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur.
„Wir erhoffen uns davon, dass die öffentlichen Verkehrsflächen weniger durch Dauerparker in Beschlag genommen werden. Uns allen ist klar, dass wir Wohnraum benötigen. Aber wir können nicht bei jedem neuen Bauvorhaben die öffentlichen Interessen vergessen. Die seit Jahren gehandhabte maximale Ausnutzung von Grundstücken bis auf den letzten Zentimeter auf Kosten der Allgemeinheit konnte so nicht weitergehen. Wohneinheiten brauchen auch Platz für Fahrzeuge, und zwar auf dem Grundstück und nicht auf der Straße“, fasst Bürgermeister Dr. Daniell Bastian zusammen.