Neue Parkregelung in der Jakobstraße


In der Jakobstraße wird im Bereich zwischen der Einhardstraße und Mauergasse künftig nur noch ein einseitiges Parken möglich sein.

Wie Erster Stadtrat Michael Gerheim hierzu erläutert, kam es in diesem Bereich in jüngster Zeit vermehrt zu Problemen für den Anfahrtsverkehr für die Müllabfuhr oder sonstigem Lieferverkehr, da die Restfahrbahnbreite durch das beidseitige Parken nicht in jedem Fall gegeben war.

Die Jakobstraße ist außerdem Zufahrtsstraße für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge für den Gebäudekomplex des ehemaligen Schwesternhauses samt Kindergarten sowie für alle anderen Einsatzstellen in diesem Bereich. Aus diesem Grund ist ein Handeln unumgänglich.

Um in dieser Straße beidseitig zu Parken war es für die Fahrzeuge erforderlich, hierfür zum Teil auf dem Gehweg zu stehen. Dies ist nicht erlaubt und führte ebenfalls zu Beschwerden durch fußgehende oder behinderte Personen. Durch die Maßnahme ist es für diese Personengruppen wieder möglich, die Gehwege bestimmungsgemäß und ohne Einschränkung zu benutzen.

Deshalb wird die Einhardstadt Seligenstadt, in Abstimmung mit der Verkehrskommission und der Polizei versetzt ein einseitiges absolutes Halteverbot errichten. Das Parken kann dann jeweils nur noch auf einer Fahrbahnseite stattfinden.

Die Umsetzung der Maßnahme wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Danach sind die Parkplätze ausschließlich Anwohnern mit Bewohnervignette oder sonstiger Berechtigung vorbehalten.