Bebauungsplan Nr. 28
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Südlich der K 185, zwischen Aschaffenburger Straße und der Wasserburg"
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vom 27.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023
Planunterlagen
Bebauungsplanentwurf / Planzeichen Sachstand Dezember 2022
Textliche Festsetzungen Sachstand Dezember 2022
Begründung zum Entwurf Sachstand Dezember 2022
Auswirkungsanalyse zur Erweiterung
Standort Aschaffenburger Straße Sachstand August 2021
Einzelhandelskonzept der Stadt Seligenstadt Sachstand Juni 2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. den Richtlinien der Einhardstadt Seligenstadt i.V. m. § 3 Abs. 1 BauGB für die vorgezogene Bürgerbeteiligung
Hiermit macht die Einhardstadt Seligenstadt bekannt, dass gemäß den Richtlinien für die vorgezogene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung
am Montag, den 12.09.2022 um 18:00 Uhr
im Rathaus Seligenstadt, Marktplatz 1, im Großen Sitzungssaal
stattfindet.
In Anschluss an die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung wird der Bebauungsplan Nr. 28 "Südlich der K 185, zwischen Aschaffenburger Straße und Wasserburg"
vom 13.09.2022 bis einschließlich 27.09.2022 im Rathaus der Einhardstadt Seligenstadt,
Marktplatz 1, Amt für Bau und Stadtentwicklung, Ebene 5 zur jedermann Ansicht öffentlich ausgelegt.
Amtliche Bekanntmachung (Offenbach Post 25.08.2022)
Planunterlagen
Planzeichnung - Vorentwurf Sachstand: Mai 2022
Textliche Festsetzungen Sachstand: Juni 2022
Begründung Sachstand: Juni 2022
Auswirkungsanalyse Sachstand: August 2021
der Stadt Seligenstadt Sachstand: Juni 2017