Amtliche Bekanntmachungen
Nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Einhardstadt Seligenstadt verpflichtet, öffentliche Bekanntmachungen in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet, zu veröffentlichen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Seligenstadt werden auf dieser Internetseite der Einhardstadt Seligenstadt bereitgestellt. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen wird jeweils in der Offenbach-Post unter nachrichtlichem Hinweis auf die städtische Internetseite und unter Angabe des Bereitstellungstages hingewiesen.
Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der Offenbach-Post.
Bitte beachten Sie, dass öffentliche Bekanntmachungen erst mit Ablauf des Bereitstellungstages Rechtswirksamkeit entfalten.