Bebauungsplan Nr. 81 „Bahnhofsgelände“
Parallel zur Fertigstellung der zentralen Busstation am Bahnhof wurde das Bauleitplanverfahren bearbeitet, die erforderlichen Gutachten überarbeitet und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf lag von Mitte Mai 2022 bis Anfang Juli 2022 aus. Die Abwägungs- und Planunterlagen sind vorbereitet, so dass er der ersten Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023 zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Entwicklung des Wohnbaugebietes „Südwestlich des Westrings“
Die Verwaltung und die mit der Entwicklung des Wohnbaugebietes beauftragte Entwicklungsgesellschaft Terramag GmbH, sowie alle übrigen Projektbeteiligten haben auch 2022 mit Hochdruck an dem Projekt „Südwestlich des Westrings“ gearbeitet.
Nachdem in der förmlichen Offenlage des Bebauungsplans naturschutzrechtliche Bedenken zur Entwicklung der Fläche östlich der Streuobstwiese vorgebracht wurden, hat die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2021 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Teilbereich A und Teilbereich B aufzuteilen. Auch um die Entwicklung des Teilbereiches A zu beschleunigen.
Der Teilplan A umfasst den Bereich westlich des Schachenwegs zzgl. der Fläche nordöstlich des Wegekreuzes Schachenweg/Babenhäuser Weg. Teilplan B, der nach Auflösung der fachlichen Bedenken entwickelt werden soll, umfasst den Bereich südöstlich des Wegekreuzes bis zur Bahnstrecke.
„Hinsichtlich der Entwicklung von Teilplan B befinden wir uns im Austausch mit den beteiligten Behörden. Sollten Lösungen für die fachlichen Konflikte gefunden werden, liegt die letztliche Entscheidung der Realisierung bei den entsprechenden Gremien. Der Abstimmungsprozess wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.
Grundsätzlich wird entsprechend dem aktuellen Flächennutzungsplan die bauliche Entwicklung des gesamten Gebietes „Südwestlich des Westrings“ angestrebt.
Der Bebauungsplanentwurf für den ca. 15,3 ha großen Teilbereich A wurde bis Ende März 2022 öffentlich ausgelegt. Während der erneuten Offenlage sind erwartungsgemäß zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Der Abwägungsprozess kann erst nach Abschluss des laufenden intensiven Dialogs mit dem Träger der Wasserversorgung, dem ZWO, abgeschlossen werden.
Die Teilfläche A wurde auf kampfmittelrelevante Anomalien sondiert. Dabei ergaben sich 52 Verdachtsstellen, die detailliert untersucht wurden. Insgesamt wurden 3 INC 30 Brandbomben geborgen und an den staatlichen Kampfmittelräumdienst übergeben.
Die ebenfalls im Jahr 2022 durchgeführte archäologische Untersuchung und Ausgrabung hat interessante Ergebnisse gebracht. Bei der Magnetometerprospektion wurden Abweichungen im Erdmagnetfeld gemessen, die durch archäologische Strukturen im Boden ausgelöst wurden. Auf den zugänglichen stehenden Flächen konnten in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde acht Bereiche eingegrenzt werden, welche sich durch deutliche Anomalien im geomagnetischen Messbild abzeichneten. Die Ausgrabungen haben vorgeschichtliche Gargruben der späten Bronze- oder frühen Eisenzeit, die in mehreren Reihen angelegt wurden, zu Tage gebracht. Jene Erdgruben zeichnen sich vielfach durch Steine mit deutlicher Feuereinwirkung, einer teils mächtigen Brand- bzw. Ascheschicht mit darin enthaltenen Pflanzenresten und mal mehr mal weniger Keramikscherben, aus. Sie können sowohl rund, oval oder wie in Seligenstadt auch rechteckig angelegt worden sein. Die Funde wurden durch das Landesamt für Denkmalpflege gesichert, genau dokumentiert und wieder verschlossen.
Auch wurde den Belangen des Naturschutzes, insbesondere der Population des Gartenrotschwanzes sowie des Steinkauzes durch ein stadtweites Monitoring über das ganze Jahr 2022 Rechnung getragen. Zudem wurde auch die Erstellung eines Gutachtens zu den klimatischen Auswirkungen durch die geplante Gebietsentwicklung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Januar 2023 erwartet.
Das Umlegungsverfahren wurde weiter vorangebracht. Die Gespräche mit den betroffenen Eigentümern sind weitestgehend abgeschlossen, sodass ein zügiger Abschluss des Verfahrens erfolgen kann, sobald mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Bebauungsplan Nr. 63.1 „Gewerbegebiet südlich der Dudenhöfer Straße, 1. Änderung“
Um zusätzliche Verkehrsanbindungen für das Neubaugebiet „Südwestliche des Westrings“ an das Gewerbegebiet „Südwestlich der Dudenhöfer Straße“ zu schaffen, muss der Bebauungsplan Nr. 63 entsprechend geändert werden. Außerdem soll im Rahmen dieser Änderung eine Fläche für den Gemeinbedarf (z.B. Kindergarten) am Rand des Gewerbegebietes geschaffen werden. Das Abwägungsmaterial wird derzeit gesichtet, abgewogen und eine Beschlussempfehlung für die anstehende Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.
Planungsmaßnahmen Bleiche - Stadtwerkegelände – Jahnsportplatz Bebauungsplan Nr. 87 „Alter Stadtwaag“
Erste Entwürfe wurden vom beauftragten Planungsbüro zusammen mit der Verwaltung nach Maßgabe des städtebaulichen Konzepts erstellt.
Bebauungsplan Nr. 88 „Westlich der Steinheimer Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal zwischen Steinheimer Straße, Ellenseestraße, Unterbeune und Querstraße beschlossen. Zielsetzung ist eine städtebauliche Neuordnung der Fläche, um die vorhandenen gewerblichen Nutzungen abzusichern. Die für die Versorgung des nördlichen Teils von Seligenstadt in der Steinheimer Straße liegenden Einzelhandelsmärkte sollen gesichert und eine eventuelle Erweiterung planungrechtlich gesteuert werden.
Bebauungsplan Nr. 28.1 „Aschaffenburger Straße“
Im Juni 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28 „Südlich der K 185 zwischen Aschaffenburger Straße und Wasserburg“ zu ändern und erweitern. Ziel der Planung sind die Regelung und Sicherung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes. Die dort vorhandenen Lebensmittelmärkte tragen sich seit einiger Zeit mit Erweiterungsgedanken. Diese Entwicklung soll durch den Bebauungsplan in städtebaulich zulässige und sinnvolle Bahnen gelenkt werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit soll im Januar/Februar 2023 erfolgen.
Umgehungsstraße 3. Bauabschnitt/ Bebauungsplan Nr. 54.1 „Nordring II, 1. Änderung“
Die Planungen zur Trassenführung haben ergeben, dass das Gewerbegebiet „Nordring II“ aufgrund des Brückenbauwerks über die Bahntrasse nicht wie zuerst vorgesehen über eine Verlängerung der Friedrich-Ebert-Straße an die Umgehungsstraße angebunden werden kann. In der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2022 wurde der Empfehlung von HessenMobil, der Anschlussvariante über die Verlängerung der Wilhelm-Leuschner-Straße, zugestimmt. Eine konkrete Vergabe der Bebauungsplanerarbeitung kann nun vorbereitet werden.
Altstadtsatzung
Die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation sowie die Klimaveränderungen haben eine Diskussion über die Zulassung von PV- und Solaranlagen in der Altstadt ausgelöst. So hat die Stadtverordnetenversammlung die Fortschreibung der aus dem Jahr 1991 stammenden Gestaltungssatzung beschlossen. Inzwischen wurden intensive Gespräche mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie mit dem Vorstand des Vereins „Lebenswerte Seligenstädter Altstadt“ geführt und im November 2022 ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt.
Klimapreis
Als Klimakommune möchte die Stadt Seligenstadt zukünftig aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem im Zweijahresrhythmus zu verleihendem Preis unterstützen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, zum Beispiel Hauseigentümer zu belohnen, die Flächen entsiegeln und gärtnerisch gestalten. Hierfür werden derzeit rechtliche Grundlage, die Bewertungsrichtlinien und die Satzung erarbeitet.
Klimagutachten
Neben dem durch das Umweltamt gesteuerte, derzeit in Fortschreibung befindlichen Klimaschutzkonzeptes, welches sich überwiegend mit einem konkreten Maßnahmenkatalog beschäftigt, hat die Stadtverordnetenversammlung auch die Erarbeitung eines Klimagutachtens für die Stadt Seligenstadt beschlossen. Die Schwerpunkte sind die Themen Starkregen, Stadtklima und Hitzebelastungen durch bauliche Veränderungen und Frischluftkorridore. Da es sich hierbei um ein Projekt zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels handelt, welches förderfähig ist, wurde im Juni 2022 ein Förderantrag gestellt, der Bewilligungsbescheid liegt inzwischen vor. Der Auftrag wurde förmlich im Dezember vergeben.