Erster Stadtrat Michael Gerheim erinnert an die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni. In diesem Zeitraum sind Hunde in der Feld- und Flurgemarkung sowie im Stadtwald an der Leine zu führen.
Ausgenommen vom Leinenzwang sind die Wege und Wegerandstreifen in folgenden Bereichen:
Seligenstadt: Der gesamte Bereich zwischen der Frankfurter Straße und der Bahnlinie von der Bebauungsgrenze bis zur Umgehungsstraße sowie entlang des Radwegs an der Frankfurter Straße zwischen Trieler Ring und Umgehungsstraße.
Klein-Welzheim: Der Bereich zwischen Ziegelweg und Wacholderweg von der Bebauungsgrenze bis „Am Bachgewann“.
Froschhausen: Das Gebiet zwischen „Am Reitpfad“ und der BAB 3 von der Bebauungsgrenze bis zum Werniggraben.
Der Erste Stadtrat appelliert an alle Hundehalter, sich an die Regelung zu halten. Die Ordnungspolizei kontrolliert regelmäßig, auch im Außenbereich.