Die Vereinsförderanträge für 2025 können ab sofort online auf der städtischen Homepage abgerufen werden.
Gemäß den Richtlinien für die Vereinsförderung in Seligenstadt müssen die Anträge für die jährliche Förderung bis spätestens 1. Juli des laufenden Jahres bei der Stadtverwaltung eingehen.
„Auch wenn bis dahin noch reichlich Zeit ist, möchte ich die Vereine trotzdem schon heute an die rechtzeitige Abgabe ihrer Anträge erinnern,“ so der Aufruf von Bürgermeister Dr. Bastian. „Leider kommt es immer wieder einmal vor, dass die Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden.“
Der webbasierte Antrag führt die Nutzenden mit verständlichen Erläuterungen schnell und problemlos durch den Vereinsförderantrag. Am Ende kann das gesamte Formular noch einmal überprüft und für den eigenen Bedarf ausgedruckt oder abgespeichert werden. Der Versand läuft digital, die Übermittlungsbestätigung erfolgt umgehend, ein nützlicher Beleg für die fristgerechte Einreichung des Förderantrags.
Erforderliche Anlagen wie beispielsweise die Liste der Übungsleiterstunden oder Rechnungsbelege für Investitionen und angeschaffte Gegenstände können online hochgeladen oder per Mail nachgereicht werden.
Vereine, die das Formular weiterhin in Papierform abgeben möchten, können sich den Antrag für 2025 als PDF herunterladen und ausdrucken.
Seit letztem Jahr werden auch Vereinsheime von der Stadt bezuschusst. Bei erstmaliger Beantragung ist ein Grundbuchauszug bzw. der Pachtvertrag sowie eine Wohnflächenberechnung einzureichen.
Nähere Auskünfte zur Vereinsförderung: