Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Einhardstadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Seligenstadt und Landgericht Darmstadt als Vertreterin oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren teilnehmen.
„Es werden sowohl Jugendhauptschöffen, die jährlich bis zu zehnmal zu Hauptverhandlungsterminen herangezogen werden, als auch Jugendhilfsschöffen benötigt“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.
Der Magistrat der Stadt Seligenstadt stellt eine sogenannte Vorschlagsliste für die Jugendschöffen zusammen und leitet diese an die zuständige Stelle des Kreises Offenbach weiter.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Seligenstadt, die:
- Am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten in den letzten zehn Jahren verbüßt haben
- in keine laufenden Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat involviert sind
- nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener
- über soziale Kompetenz, Menschenkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen.
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung aber eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss. Der Arbeitgeber des betreffenden Schöffen ist verpflichtet, diesem die Teilnahme an den Terminen zu ermöglichen.
Wer das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen wahrnehmen möchte, kann sich beim Hauptamt der Einhardstadt Seligenstadt melden (hauptamt@seligenstadt.de) und erhält hier ein spezielles Bewerbungsformular. Dieses kann auch auf www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 29.03.2023