Biberansiedlung 


Am Donnerstag den 20. Februar fand im Zuge der dortigen Biberansiedlung eine Gewässerbegehung des Stadtmühlbaches und des Affelderchengrabens statt. Vor Ort waren Vertreter des RP Darmstadt, des Hessen Forst, der Untere Naturschutzbehörde sowie der Einhardstadt Seligenstadt.

Die Biberfamilien haben entsprechend ihres natürlichen Verhaltens im Seligenstädter Naturschutzgebiet Schwarzbruch bis hin zum Stadtmühlbach sowie im Naturschutzgebiet Affelderchen bereits einige Staudämme errichtet. Um die Situation zu regulieren, wurde 2024 in Abstimmung mit den Behörden am Stadtmühlbach eine Drainage eingebaut. 

„Dank dieser Maßnahme hat sich die Situation dort deutlich verbessert, ohne den Biber in seinem Lebensraum zu stören“, so Erster Stadtrat Oliver Steidl. „Sollte sich der Wasserstand im Hinblick auf die Zufahrt für Schwerlasttransporte zum Bauhof negativ auswirken, sind weitere Maßnahmen in Absprache mit dem RP notwendig.“ 

Für das Naturschutzgebiet Affelderchen und Rettichbruch ist derzeit keine Absenkung des Wasserniveaus notwendig. Durch einen illegalen Eingriff am Biberdamm im November 2024 ist der Wasserstand gesunken. Diese illegalen Eingriffe führen dazu, dass der Biber seinen Damm verstärkt oder höher baut. Dies geschieht oft als Reaktion auf Störungen, was zu einem erhöhten Wasserrückstau führt. Die Folgen davon können für die umliegende Umgebung erheblich sein, da es zu Überschwemmungen oder Veränderungen im Ökosystem kommen kann. Es ist wichtig, solche Eingriffe zu vermeiden und stattdessen auf nachhaltige Lösungen zu setzen, die sowohl den Biber als auch die Umwelt schützen. 

Die Orchideenwiese im Naturschutzgebiet Affelderchen ist von der aktuellen Wasserlage nicht betroffen. Sollte sich die Situation durch einen erhöhten Wasserstand ändern, kann auch dort das Wasserniveau mit dem Einbau einer Drainage gesenkt werden. 

Der Forst- und Radweg am Naturschutzgebiet Affelderchen und Rettichbruch bleibt bis auf weiteres gesperrt. Erster Stadtrat Oliver Steidl bittet eindringlich darum, die vorhandenen Absperrungen zu beachten. Hessen Forst wird im Rahmen von Aufforstungsmaßnahmen und Gewässerunterhaltung Abbruchmaterial am Affelderchenbach parallel zum Hundeverein Klein-Welzheim fachgerecht entfernen um dort einen geregelten Wasserablauf zu gewährleisten. Der Biber ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein streng geschütztes Tier, wozu auch seine Bauten und Dämme gehören. Jegliche Eingriffe in ihren Lebensraum sind verboten und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.