Aufstellung von Lärmaktionsplänen


Umgebungslärm belastet in unserer dicht besiedelten Region die Bevölkerung seit Jahren stark. Eine der hauptsächlichen Ursachen ist der Verkehr. Hierfür stellen die Länder sogenannte Lärmaktionspläne auf, mit dem Ziel, Lärm und dessen Wirkungen zu reduzieren. Ergebnisse aus diesen Plänen sind im Straßenverkehr zu erkennen durch Geschwindigkeitsreduzierungen wegen Lärm, wie z.B. in Seligenstadt in der Steinheimer Straße. Der Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt wird derzeit durch das Regierungspräsidium überarbeitet.

Erster Stadtrat Michael Gerheim weist daher auf folgende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt hin. Diese betrifft die Lärmaktionspläne Hessen und gibt den Einwohner/innen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen bzw. Lärmkonflikte zu nennen:

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesbaden.

 

Die Entwürfe des

  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

 

sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Download bereitgestellt.

 

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen eingegeben werden, alternativ auch per E-Mail

oder postalisch unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung.:

Regierungspräsidium Darmstadt

III 33.3, Lärmaktionsplanung

64278 Darmstadt


Die Frist endet mit dem 7. August.