Wahlscheine für die Landtagswahl 2023
online beantragen


Für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtagswahl besteht ab dem 28. August 2023 wieder die Möglichkeit, die Stimmabgabe durch Briefwahl vorzunehmen. Hierzu bedarf es eines Wahlscheines.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist die Online-Beantragung des Wahlscheins über die Internetseite der Stadt Seligenstadt unter 

Die Wahlscheinbeantragung für die Briefwahl kann aber auch direkt im Briefwahlbüro erfolgen, dieses befindet sich im Bürgeramt (Frankfurter Straße 100).

„Aufgrund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre bitten wir eindringlich darum, die angebotene Möglichkeit zur Online-Beantragung des Wahlscheins für eine Briefwahl zu nutzen, so Erster Stadtrat Michael Gerheim. „Die Unterlagen werden nach Beantragung innerhalb von zwei Tagen nach Hause gesandt, so dass in Ruhe die Stimme abgegeben werden kann. Abschließend - wie in der mitgesandten Anleitung beschrieben - den Stimmzettel wieder an uns zurücksenden.“

Ein bereits freigemachter Wahlbriefumschlag für die Rücksendung wird mit den Wahlunterlagen mitgesandt. Der Wahlbrief kann in jedem Postbriefkasten oder im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

Wer kann den Wahlschein beantragen?

Wahlscheine können von allen in das Wählverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 6. Oktober 2023, 13:00 Uhr, beim Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt, im Bürgeramt (Frankfurter Str. 100) schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein.

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten bis zum 16. September 2023 zugestellt.

Es ist ferner möglich, für die Abholung der Briefwahlunterlagen eine Person zu bevollmächtigen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bevollmächtigung (auch hierfür findet sich ein Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Bestäti-gung der oder des Bevollmächtigten bei Abholung, dass sie bzw. er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auch Ehe- oder Lebenspartner benötigten die Vollmacht der Partnerin oder des Partners. Eine gemeinsame Email von Eheleuten zur Beantragung von Wahlscheinen für beide Ehepartner reicht nicht aus – jede und jeder Wahlberechtigte muss für sich selbst per Mail die Unterlagen beantragen.

Wählerinnen und Wähler, die bis zum 16. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch wahlberechtigt sind, sollten sich beim Wahlamt der Stadt Seligenstadt telefonisch unter 06182/87 3800 melden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung des Wahlscheines zur Durchführung der Briefwahl in Ausnahmefällen noch am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Wahlamt im Rathaus, Marktplatz 1, gestellt werden.

Darüber hinaus kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen. Hierfür kann das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 18. bis 22. September 2023 im Wahlamt eingesehen werden. Die Möglichkeit einer Einsichtnahme endet am 22. September 2023.

Interessenten können sich per Email oder telefonisch melden:

+49 6182 87-3800

Das Antragsformular steht zudem online auf 

zur Verfügung. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhält jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Fragen beantwortet das Wahlamt der Einhardstadt Seligenstadt gerne unter der vorgenannten Telefonnummer.