Fotos für Ausweisdokumente ab 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form


Seit kurzem steht in den Räumen des Bürgeramts in der Frankfurter Straße 100 ein sogenanntes „Self-Service-Terminal“. Hierbei handelt es sich um einen Passbild-Automaten. Hier können Bürgerinnen und Bürger, die zur Ausweis- und Passbeantragung ins Bürgeramt gekommen sind, direkt vor Ort ihr Passbild aufnehmen und vom Sachbearbeitenden einsetzen lassen.

Hintergrund dieser Anschaffung ist eine Verordnung zur Änderung der Personalausweis-, Pass- und Aufenthaltsverordnung, die besagt, dass Passbilder ab Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form für die Beantragung eines solchen Dokuments benutzt werden dürfen. Diese Passbilder können dann entweder direkt im Bürgeramt oder bei zertifizierten Fotografen im Stadtgebiet gemacht werden, die diese digitale Übertragung ebenfalls ermöglichen.

„Bitte bedenken Sie, dass die im Self-Service-Terminal des Bürgeramts gemachten Passbilder ausschließlich der Ausweis-/Passbeantragungen dienen. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen kein Passbild zur weiteren Verwendung an die Hand, zum Beispiel für eine Krankenkassenkarte, einen Schülerausweis oder eine Dauerkarte. Dafür ist der Gang zu unseren örtlichen Fotografen weiterhin ein Muss und eine Empfehlung zugleich,“ so Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Die Kosten für ein digitales Passbild im Bürgeramt belaufen sich auf 10 Euro.

Bekanntlich herrscht in Deutschland ab einem Alter von 16 Jahren allgemeine Ausweispflicht. Das dafür benötigte biometrische Foto unterlag schon immer strikten Anforderungen. Qualitativ hochwertig soll es sein, die Person muss direkt in die Kamera blicken ohne zu lächeln und es darf keine zweite Person im Bild sichtbar sein. Die Vorgaben gibt es, damit Beamte oder Software das Gesichtsbild mit dem Passbild abgleichen können. Hintergrund für die jetzt geltende strengere Vorschrift vom Bundesinnenministerium ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert und von zwei Personen genutzt werden. Mit Hilfe der neuen Anforderungen an die Passfotos sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.