Geruchsbelästigung beidseits des Mains Fachbehörden arbeiten Hand in Hand – weitere Hinweise erbeten


Aufgrund immer wieder auftretender Geruchsbelästigungen im Karlsteiner Bereich Kreisstraße AB17/Seligenstädter Straße sowie auf der gegenüberliegenden Mainseite im Seligenstädter Stadt-/ Wohngebiet ist die Untere Immissionsschutzbehörde Aschaffenburg aktuell mit weiteren Maßnahmen zur Ursachenklärung zugange und bittet um Unterstützung der betroffenen AnwohnerInnen. 

Bereits vor mehreren Monaten kam es immer wieder zu Einsätzen beider Feuerwehren – Karlstein und Seligenstadt –, mit dem Alarmstichwort „undefinierbarer Geruch“ aufgrund einer bis heute unbekannten Geruchsbelästigung. Mittlerweile wurden mehrere Einsätze aufgrund dieser Gerüche ausgelöst und abgearbeitet. Die Feuerwehr lokalisierte die Geruchsursache grob im Bereich der Industrieflächen Karlstein (IFK), Seligenstädter Straße. Der „verbrannt/verschmort“ riechende Geruch lasse sich laut Feuerwehr aber nicht „näher definieren“ beziehungsweise einordnen. 

In Abstimmung mit der AFT (Analytische Task Force) in Mannheim wurden direkt nach einem der letzten Einsätze verschiedene Messungen durchgeführt. Proben im Kanal, am Boden und in der Luft (auf verschiedenen Höhen) wurden genommen. Mit bei der Feuerwehr vorhandener Messtechnik konnten keinerlei Schadstoffe nachgewiesen werden. Auch alle Auswertungen im Labor der ATF ergaben: KEINE GEFAHR FÜR DIE BEVÖLKERUNG, da keine Gefahrstoffe in den Luftproben nachgewiesen werden konnten. Lediglich ein ganz minimales „Grundrauschen“, unterhalb jeglicher analytischer Nachweisgrenze, wurde festgestellt. 

Geruchshinweise – Protokolle per E-Mail erbeten! 

Dennoch tritt der üble Geruch nach wie vor auf. Je nach Windverhältnissen wird dieser auch auf hessischer Seite wahrgenommen. In Seligenstadt klagen einzelne die Anwohner wiederkehrend über die Geruchsbelästigung. Die Fachbehörden arbeiten aus diesem Grund kontinuierlich auf Hochtouren und Hand in Hand an der Ursachenfindung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Die Untere Immissionsschutzbehörde (Arbeitsbereich 51.2) bittet alle geruchsbelästigten AnwohnerInnen um ihre Mithilfe: Es wird um Zusendung per E-Mail eines Geruchsprotokolls – mit Angaben von Datum, Uhrzeit, Wetter (Wind) und Geruchsart und -stärke – gebeten an.