Bewohnervignetten für das Jahr 2024


Erster Stadtrat Michael Gerheim erinnert daran, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Seligenstädter Altstadt wieder schriftliche Anträge für die Sonderparkberechtigungen 2024 stellen können. Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die am Einzugsverfahren teilnehmen erhalten die Berechtigung automatisch zugesandt.

„Wer für das Jahr 2024 eine Vignette erhalten möchte und keine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird gebeten den Antrag schnellstmöglich schriftlich an das Ordnungsamt zu senden. Die Sonderparkberechtigung wird dann auf Wunsch ab dem 04. Dezember zugeschickt oder kann am Rathausempfang gegen Barzahlung abgeholt werden“, informiert der Erste Stadtrat.

Die Jahresgebühr beträgt unverändert 28,00 €. Es stehen drei Möglichkeiten zur Bezahlung zur Auswahl:

  • Mit der Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung wird die Sonderparkberechtigung in diesem und den Folgejahren per Post zugeschickt.
  • Auf Wunsch kann auf Rechnung gezahlt werden, die Berechtigung kommt dann einmalig ebenfalls per Post.
  • Bewohnerinnen und Bewohner, die bar zahlen möchten, können dies an der Information im Rathaus tun. Die Vignette wird nach Eingang des Antrages erstellt und kann ca. 1 Woche später an der Information im Rathaus gegen Barzahlung abgeholt werden.

In allen Fällen ist zwingend ein schriftlicher Antrag vorher an das Ordnungsamt zu senden. Der Antrag findet sich online und ist an der Information im Rathaus erhältlich.

Die Öffnungszeiten der Information sind wie folgt:

Montag - Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr;

Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Das Ordnungsamt weist erneut auf die Möglichkeit hin, die Bewohnervignette im „Abonnement“ zu beziehen. So ist sichergestellt, dass allen Berechtigten rechtzeitig die Parkvignette zur Verfügung steht. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bekommen die neuen Vignetten Anfang Dezember ohne gesonderten Antrag automatisch zugeschickt.