Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft


„Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Der Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft“, informiert Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Ab dem 01.01.2024 besteht für Kinder unter 12 Jahren lediglich die Möglichkeit elektronische Reisepässe sowie Personalausweise zu beantragen. Je nach Reisedokument und Auftragslage bei der Bundesdruckerei ist nach Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen. Das Bürgeramt empfiehlt deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Reisedokumente zu prüfen und zeitnah einen Termin für eine Neuausstellung zu vereinbaren. Informationen über die aktuellen Einreisebedingungen erteilt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de).

„Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Dann ist eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument ist vorzeitig ungültig geworden. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument“, so der Stadtrat.

Termine zur Beantragung von neuen Ausweisdokumenten können direkt online gebucht werden.