„Spätestens bis zum 8. Dezember müssen die Wasserzähler abgelesen sein, ansonsten wird eine Verbrauchsschätzung vorgenommen“ erinnert nochmal Bürgermeister Dr. Daniell Bastian alle Seligenstädterinnen und Seligenstädter.
In einem Anfang November verschickten Informationsschreiben wurde darum gebeten, den Wasserverbrauch selbst abzulesen und den Zählerstand 2023 den Stadtwerken mitzuteilen. Dies betrifft allerdings nur den Hauptwasserzähler, nicht etwaige Unterzähler für Mietwohnungen. Hierzu stellen die Stadtwerke verschiedene Verfahren zur Mitteilung des Zählerstandes zur Verfügung:
1. Der Zäherstand kann online mit den zugestellten Daten eingegeben werden.
2. Die Meldung per E-Mail an ablesung@seligenstadt.de. Geben Sie uns jedoch hierbei die für die Zuordnung notwendigen Informationen, wie Name, Adresse, Zählerstand, Zählernummer sowie bestenfalls die mitgesendeten Daten (Objektnummer und Buchungszeichen) an.
3. Sie können den Zählerstand mit dem ausgefüllten Antwortschreiben an die Stadtwerke (Am Eichwald 1) schicken.
4. Eine telefonische Durchgabe ist möglich. Bitte halten Sie auch hierzu die Daten Ihres Anschreibens bereit.
Zudem kann der mitgegebene QR-Code abfotografiert werden, welcher Sie direkt auf die entsprechende Homepage zur Eingabe der Daten weiterleitet.
Die Stadtwerke Seligenstadt weist darauf hin, dass die Kontrolle der Wasserzähler in der Verantwortung der Hauseigentümer liegt. Zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsrechnung sollten die Verbrauchsdaten des Wasserzählers im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Schon ein tropfender Wasserhahn oder eine undichte Toilettenspülung kann zu einem erheblichen Wassermehrverbrauch führen. Die Stadtwerke können in solchen Fällen, da das Wasser tatsächlich verbraucht wird, keine Erstattung der Gebühren vornehmen.