Erster Stadtrat Michael Gerheim erinnert daran, dass für die Sonderparkberechtigungen 2023 für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt Seligenstadts wieder der schriftliche Weg zum Erhalt der Vignette genutzt werden kann. Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen und noch keinen Antrag gestellt haben, müssen dies schriftlich tun.
„Wer für das Jahr 2023 eine Vignette erhalten möchte, wird gebeten den Antrag schnellstmöglich an das Ordnungsamt zu senden. Die Sonderparkberechtigung wird dann auf Wunsch ab dem 05. Dezember zugeschickt oder kann am Rathausempfang gegen Barzahlung abgeholt werden“, informiert der Erste Stadtrat. „Wer in den Vorjahren bereits eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts weiter tun als auf Post mit der Vignette warten.“
Die Gebühr beträgt unverändert 28,00 €. Es stehen drei Möglichkeiten zur Bezahlung zur Auswahl:
- Mit der Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung wird die Sonderparkberechtigung ab dann jährlich automatisch per Post zugeschickt.
- Auf Wunsch kann auf Rechnung gezahlt werden, die Berechtigung kommt dann einmalig ebenfalls per Post.
- Bewohnerinnen und Bewohner, die bar zahlen möchten, können dies an der Information im Rathaus tun. Nach Abgabe des Antrages wird die Vignette erstellt und kann spätestens 1 Woche später an der Information im Rathaus gegen Barzahlung abgeholt werden.
In allen Fällen ist zwingend ein schriftlicher Antrag vorher an das Ordnungsamt zu senden. Der Antrag findet sich online oder an der Information im Rathaus.
Das Ordnungsamt weist erneut auf die Möglichkeit hin, die Bewohnervignette im „Abonnement“ zu beziehen. So ist sichergestellt, dass allen Berechtigten rechtzeitig die Parkvignette zur Verfügung steht. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bekommen die neuen Vignetten im Dezember ohne gesonderten Antrag automatisch zugeschickt.