Ingenieurleistungen für eine Machbarkeitsstudie einer Rad- und Fußwegbrücke über den Main vergeben


Der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie einer Rad- und Fußwegbrücke über den Main zwischen der Stadt Seligenstadt und der Gemeinde Karlstein wurde von dem Magistrat beschlossen und für 39.000 Euro vergeben.

„Gemäß dem Projektzeitplan rechnen wir mit der Vorstellung und Diskussion der ersten Ergebnisse in den Gremien für Mai/Juni 2025“, schätzt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Bekannter Weise haben die Einhardstadt Seligenstadt und die Gemeinde Karlstein am Main eine Planungsvereinbarung für eine Mainbrücke abgeschlossen.

Die Planungskosten der Machbarkeitsstudie werden zwischen Seligenstadt und Karlstein hälftig aufgeteilt. Für den Anteil der Stadt Seligenstadt wurde ein Zuschussantrag für das Förderprogramm der Nahmobilität der Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen gestellt, so dass ein „länderübergeifendes Planungsprojekt“ zwischen Hessen und Bayern geschaffen wurde.

Für die Vergabe der Ingenieur- und Planungsleistungen musste ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Dieser wurde in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht. Sieben Ingenieurbüros haben sich beworben und fünf legten fristgerecht ein Angebot vor. Das günstigste Angebot hat den Zuschlag erhalten.

Fähre beim Übersetzen

Ausgangspunkt für die Untersuchung ist der technische Zustand der vorhandenen Fähre „Stadt Seligenstadt“. Für die dauerhafte Aufrechthaltung des Betriebes ist anzunehmen, dass das vorhandene Fährschiff weiterhin regelmäßig hohe Reparaturkosten aufweist oder langfristig durch ein neues Fahrzeug ersetz werden muss, dass nur dem Personenverkehr dienen soll. Mit dieser notwendigen Entscheidung wird eine Standortuntersuchung für den Bau einer Rad- und Fußwegbrücke als Alternative für die Fährverbindung verknüpft. Die Planungsleistungen umfassen die Untersuchung und Bewertung von mehreren Standorten von einer Rad- und Fußwegbrücke. Weiterhin werden die Kosten der Varianten einer baulichen Lösung und der Kauf und Betrieb einer Fähre gegenübergestellt.

Parallel hierzu sind umfangreiche Abstimmungsgespräche über einen möglichen Brückenstandort mit dem Wasser und Schifffahrtsamt, der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde, der Unteren und Oberen Wasserbehörde und der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde notwendig.