Jahresrückblick Amt für Finanzen


Im Jahr 2024 wurde das Steueramt der Einhardstadt Seligenstadt aus dem Hauptamt ausgegliedert und in die Verantwortung von Kassenverwalterin Isabella Hof als Fachamtsleiterin der neu gebildeten Abteilung „Kasse & Steuern“ übergeben. Das inzwischen schon eingespielte Team agiert nun untergeordnet im „Amt für Finanzen“ unter der Amtsleitung von Bernd Wich.

Direkt nach Jahresbeginn begann die Kämmerei mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr 2023. Ergänzt um einen Anhang und einen Rechenschaftsbericht fasste der Magistrat den offiziellen Aufstellungsbeschluss Mitte Juli 2024. Anschließend wurde er der Revision des Kreises Offenbach zur Prüfung vorgelegt.

In der Ergebnisrechnung wurde sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss erzielt. In Summe wurden rund 2,2 Mio. Euro den Rücklagen zugeführt.

Die Finanzrechnung wies ein jahresbezogenes Plus auf. Die Liquidität stieg um 2,15 Mio. Euro auf rund 6,6 Mio. Euro.

Die Revision des Kreises Offenbach prüfte den Jahresabschluss 2022 und erteilte einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk. Nach Kenntnisnahme des Berichts beschloss die Stadtverordnetenversammlung Ende September 2024 den Jahresabschluss 2022 und erteilte dem Magistrat Entlastung.

Im Frühsommer begann die Zeit der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025. Trotz aller Bemühungen war dieser am Ende nicht auszugleichen. Daher musste als Ultima Ratio eine Steuer- und Gebührenerhöhung vorgeschlagen werden. Diese wurde Mitte Dezember 2024 von der Stadtverordnetenversammlung für 2025 beschlossen.

Das Steueramt bereitete im Laufe des Jahres die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform vor. Zum Jahresende war die Arbeit im Steueramt dann geprägt von der Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.

In der Stadtkasse wurde die Umstellung auf die digitale Amtshilfe mit der Schnittstelle X-Finanz erfolgreich abgeschlossen. Eine Übermittlung der Vollstreckungsunterlagen und Amtshilfeersuchen erfolgt somit seit einem Jahr papierlos. Des Weiteren wurde im Zuge der Digitalisierung das elektronische SEPA-Mandat eingeführt. Dieses kann bereits seit Sommer über die auf den aktuellen Bescheiden eingedruckten QR-Codes von den Bürgern genutzt werden.

Eine Modernisierung der Gemeindehaushaltsverordnung wurde seitens des Landes Hessen angekündigt und in 2024 in einer eigens gebildeten Evaluierungsgruppe mit Vertretern der Spitzenverbände, der Revisionen, der Landkreise sowie des Hessischen Ministeriums für Finanzen (HMdF) in die Wege geleitet. Ziel war es, die veralteten Gesetze zu verschlanken und zu modernisieren und im Sinne der Digitalisierung auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Isabella Hof als Vertreterin und Vorstandsmitglied des Landesverbandes der Kassenverwalter Hessen e.V. war bei der Evaluierung und Mitverfassung der neuen Gesetzestexte maßgeblich beteiligt. Ein Erstentwurf der neuen zusammengefassten Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung „GemHKVO“ liegt dem Land nun zur Prüfung vor und wird voraussichtlich in 2025 beschlossen.