Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.
Spezielle Hinweise für - Stadt SeligenstadtWer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Erforderlichenfalls ist es möglich eine durch öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht berechtigte Person damit zu beauftragen. In der Regel besteht im Vertretungsfall alternativ aber auch die Möglichkeit der Meldebehörde ein von der vertretungsbedürftigen Person unterschriebenes Anmeldeformular vorzulegen. Nur in Einzelfällen kann darüber hinaus dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig werden.
Sie sind neu nach Seligenstadt gezogen? Dann können Sie sich gerne online anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie vorher in Deutschland gemeldet waren. Für den Online-Vorgang benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte mit eingeschalteter Online-Funktion.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) der Stadt Seligenstadt
Teaser
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Seligenstadt1) Online (Haupt- bzw. alleinige Wohnung)
- Sie rufen die Seite https://wohnsitzanmeldung.deExternal Link auf und starten den Online-Dienst
- Sie melden sich mit Ihrem bundID-Konto an und führen die An-/Ummeldung durch
- Das Bürgeramt prüft und verarbeitet Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zum Download der Meldebestätigung als auch zur Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte
- Nach erfolgreicher Änderung des Personalausweises bzw. der eID-Karte erhalten Sie automatisiert innerhalb von 3-5 Werktagen postalisch einen Adressaufkleber für Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID-Karte und - wenn vorhanden - den Reisepass
2) Persönlich
- Sie sprechen persönlich im Bürgeramt vor bzw. lassen sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?")
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.
Voraussetzungen
Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie:
• Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
• Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
• Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
• aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
• betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
• Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Kurztext
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden
- Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen.
- Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
- Zuständigkeit: Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
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