Seligenstadt von oben

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Antragsformular

    Spezielle Hinweise für - Stadt Seligenstadt

Zuständige Abteilungen