Seligenstadt von oben

Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Taxiunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Finanzanlagenvermittler
    • Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
    • in Teilbereichen das Handwerk
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
    • Inkassobüros
    • Krankentransporte
    • Immobilien- und Darlehensmakler
    • Pflegedienste
    • Privatkrankenanstalten
    • Spielhallen
    • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Versicherungsvermittler

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen