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Grundsteuerbescheid 2025

Grundsteuerreform 2025

Anfang Januar wurden die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt. Die Beträge haben sich für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümern im Vergleich zum letzten Bescheid verändert.

Auf dieser Seite möchten wir kurz erläutern, woran dies liegt und die wichtigsten Begrifflichkeiten erklären.

  • Warum und wie wurde die Grundsteuer neu berechnet?

    Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Das Land Hessen hat aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Berechnung der Grundsteuer zum Jahreswechsel 2025 neu geregelt. Hierfür mussten alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer in 2022/2023 eine Grundsteuer-Erklärung an das Finanzamt abgeben. Alle Grundstücke wurden dann vom zuständigen Finanzamt neu bewertet und den Eigentümerinnen und Eigentümern ein Bescheid über den festgestellten und ab 2025 geltenden Steuermessbetrag (sogenannter „Grundlagenbescheid“) geschickt. Der Steuerbescheid der Einhardstadt Seligenstadt (sogenannter „Folgebescheid“) basiert auf diesem Grundlagenbescheid des Finanzamts und hat zwei wichtige Bestandteile:

    • Den neuen Grundsteuermessbetrag, den das zuständige Finanzamt Offenbach im Grundlagenbescheid festgestellt hat und
    • Den neuen Hebesatz, den der Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt für das Jahr 2025 beschlossen hat. Dieser beträgt für die Grundsteuer A 600 % und für die Grundsteuer B 850%.

    Für die jährliche Grundsteuer gilt die allgemeine Formel: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz 

  • Was bedeuten Begriffe wie "Grundsteuermessbetrag" und "Hebesatz"?

    Der Grundsteuermessbetrag

    Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis, in das die Angaben der Eigentümerinnen und Eigentümer aus der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag eingeflossen sind. Das Finanzamt hat dazu noch bestimmte Daten, wie beispielsweise den Bodenrichtwert, automatisch beigesteuert. Die Bodenrichtwerte der verschiedenen Zonen können kostenlos dem Portal Boris Hessen entnommen werden. In die Faktorberechnung fließt zudem der durchschnittliche Bodenrichtwert der Kommune ein. Auf das Verhältnis des Bodenrichtwerts des Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde wird ein Exponent von 0,3 angewendet.

    Für den Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt Offenbach zuständig. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Offenbach. Die Kommune ist nur für den Hebesatz zuständig und hat keine Information darüber, wie sich im individuellen Fall der Grundsteuermessbetrag zusammensetzt. Einige FAQs zum Thema Grundsteuermessebetrag werden unter diesem Link erläutert: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/faq-grundsteuer/bescheid-ueber-den-grundsteuermessbetrag

    Der Hebesatz

    Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert. Für jede Grundsteuerart (A und B) wird ein eigener Hebesatz angewendet. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen. Die Hebesätze sind die maßgebliche Stellschraube für das Grundsteueraufkommen einer Kommune.

  • Warum wurde der Hebesatz in Seligenstadt angehoben?

    Die Anpassung der Hebesätze ist Teil umfassender Maßnahmen, die aufgrund immer weiter steigender finanzieller Belastungen im städtischen Haushalt leider vorgenommen werden mussten. Die Entscheidung wurde nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung getroffen und beruht auf folgenden Gründen:

    1. Kommunaler Finanzausgleich und Sozialleistungen: Die Stadt erhält weniger Finanzzuweisungen vom Land Hessen, ist jedoch gleichzeitig verpflichtet, höhere Umlagen an den Kreis Offenbach zu leisten, um die immer weiter steigenden Sozialausgaben abzudecken.

    2. Allgemein steigende Lohnkosten: Die Anpassungen an die Tarife und die zunehmenden Anforderungen an das Verwaltungspersonal führen zu einer weiteren Belastung des Haushalts.

    3. Erhöhte Betreuungskosten: Durch tarifbedingte Lohnerhöhungen und die stetige quantitative und zeitliche Ausweitung von Betreuungsplätzen steigen die Personal- und Sachkosten in der Kinderbetreuung massiv. Da notwendige Unterstützungen durch Bund und Land ausbleiben, ist die Kommune gezwungen, diese Kosten zu einem immer höheren Anteil zu tragen.

    Um diesen Mehrbelastungen gerecht zu werden, hat die Einhardstadt Seligenstadt nicht nur die Grundsteuerhebesätze, sondern auch den Gewerbesteuerhebesatz sowie die Kinderbetreuungs-gebühren angepasst. Ziel ist es, die finanzielle Last auf eine möglichst breite Basis zu verteilen, um die Auswirkungen für alle Beteiligten so fair wie möglich zu gestalten.

  • An wen wende ich mich um Widerspruch einzulegen?

    Widersprüche, die sich auf den neuen Grundsteuermessbetrag beziehen müssen form- und fristgerecht als Einspruch an das zuständige Finanzamt gerichtet werden und nicht an die Einhardstadt Seligenstadt. Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Offenbach: https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-offenbach-am-main

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/reform-im-ueberblick