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Baumpflege Baumkataster

Baumpflege in Seligenstadt


Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend, hat jeder, der den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstücke duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, das heißt, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Dies schließt auch den verkehrssicheren Zustand der Bäume ein, so Erster Stadtrat Michael Gerheim. Der Eigentümer ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wird gefordert, dass im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht vom Pflichtigen eine regelmäßige Kontrolle erfolgen soll. Die neue Baumkontrollrichtlinie gilt für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen. Deshalb wurde im Frühjahr 2008 vom städtischen Umweltamt der Auftrag an eine Fachfirma vergeben, ein Baumkataster für die Stadt Seligenstadt zu erstellen. „Dies ist das notwendige Werkzeug um unserer Aufgabe nachzukommen“, erläutert Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Mit der Aufstellung des Katasters wurde ein Sachverständigenbüro mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet beauftragt, welches zum jetzigen Zeitpunkt allein für den Innenbereich mehr als 3500 Bäume dokumentiert hat.  Das Baumkataster dient als Verzeichnis, in dem Bäume verwaltet werden. Alle erfassten Bäume erhalten eine eindeutige Nummer, mit der sie vor Ort gekennzeichnet werden. Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht hat das Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen und zu dokumentieren. Hierbei werden relevante Daten über Krone, Stamm, Wurzel und Baumumfeld erfasst werden. Diese Grunddaten geben einen  schnellen Überblick über den Zustand eines Baumes oder eines gesamten Bestandes. Im weiteren Aufbau des Katasters wird der mögliche Schadenskatalog für jeden Baum zusammengestellt. Des Weiteren wird festgestellt, welche Maßnahmen zur Behebung oder Verbesserung eingeleitet und durchgeführt werden müssen.  Um Veränderungen im Vitalitätszustand der einzelnen Bäume zu dokumentieren, werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in sogenannten Schadensblättern dargestellt. Dieser insgesamt sehr teure und hohe Aufwand stellt den Standard der Anforderungen dar, der nötig ist um zweifelsfrei seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht als Baumbesitzer in ausreichendem Maße nachzukommen.

Für die Regelkontrolle 2019 werden circa 3500 Bäume von einem Sachverständigen begutachtet.


BAUMSTANDORTE

Um jedem Baum auch seinem Standort zuordnen zu können sind diese Bäume in einem geographischen Informations System (GIS) verortet. Das bedeutet, jeder Baum der eine Nummer hat, ist in einem Plan hinterlegt und kann in seiner Örtlichkeit genau bestimmt werden.

Sollten z.B. Bürger, eine Frage oder Hinweise zu einem Baum haben, kann die Verwaltung anhand der Nummer und des Straßenzuges oder der Grünanlage den Baum genau bestimmen. Für die Kommunikation ist das besonders hilfreich.


BAUMFÄLLUNGEN

Baumfällungen dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 01. März des Folgejahres durchgeführt werden (wegen der dann beginnenden Brut- und Setzzeit). Ausgenommen hiervon sind Fällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (Bruch- oder Umsturzgefahr) nicht aufschiebbar sind.

Falls ein Baum nicht in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist, oder gemäß der Stellplatzsatzung gepflanzt werden musste, oder es sich um ein Naturdenkmal handelt, kann die Fällung in der oben genannten Zeitspanne für den bebauten Innenbereich ohne Genehmigung vorgenommen werden. Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) und bei den genannten Voraussetzungen (siehe oben) ist eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.